Hallo,
ich habe bei meinem A5 vorne 15 mm und hinten 25mm Spurplatten eintragen lassen.
Die Eintragung ist ohne Bezug auf eine Felgengröße erfolgt. Im Prüfbericht steht das vorne
und hinten die Spurplatten mit 15 mm und 25 mm eingetragen sind und somit ein ordnungsgemäße
Nutzung erlaubt ist.
Jetzt habe ich mir Felgen in der Größe 9 x 20 Zoll, ET 33 und Reifen in der Größe 255/30 20 moniert.
Die Räder haben mit der Reifengröße eine ABE, also eintragungsfrei.
Müssen die Felgen auf Grund der Spurplatten jetzt trotzdem noch mal eingetragen werden?
Obwohl die Spurplatten ja schon eingetragen sind.
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