Hallo Gemeinde,
ich hab da mal ne Frage die nichts mit Audi zu tun hat, mich aber schon länger beschäftigt.
Stellen wir mal fest, in Paragraph 5 in der Stellplatzverordnung ist festgelegt, dass ein Mehrfamilienhausbesitzer pro Wohnung/Einheit mindestens einen Stellplatz nachweisen muss.
Der betroffene Hausbesitzer um den es hier geht, hat in Summe 5 Wohnungen gebaut und muss entsprechend 5 Stellplätze nachweisen.
Das hat er dann auch baulich so eingerichtet, ist also erst mal kein Problem.
Jetzt ist es so, dass der Hausbesitzer die Wohnungen ohne die Stellplätze vermietet und die Stellplätze extra vermietet.
Nun ist ein neuer Mieter in eine Wohnung eingezogen und dem war anscheinend di...
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